Ausbildungsfreibetrag erhöhen

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Wir werden den Ausbildungsfreibetrag erstmals nach 2001 von 924 auf 1.200 Euro erhöhen.“

Quelle: 1

Bewertung
sehr gut
Art der Umsetzung
Gesetz
Federführung
Bundesministerium der Finanzen
Anfrage

Mit Jahressteuergesetz 2022 in Kraft getreten

Die Änderung war im Jahressteuergesetz 2022 enthalten und ist zum 1.1.23 in Kraft getreten

Anhebung des Ausbildungsfreibetrags, § 33a EStG

Ausbildungsfreibetrag: Der Ausbildungsfreibetrag wird ab 2023 auf EUR 1.200 erhöht (§ 33a Abs. 2 Satz 1 EStG).

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