Koalitionstracker

BAföG-Reform und Lebenschancen-BAföG

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Das BAföG wollen wir reformieren und dabei elternunabhängiger machen. Der elternunabhängige Garantiebetrag im Rahmen der Kindergrundsicherung soll künftig direkt an volljährige Anspruchsberechtigte in Ausbildung und Studium ausgezahlt werden. Wir richten das BAföG neu aus und legen dabei einen besonderen Fokus auf eine deutliche Erhöhung der Freibeträge. Außerdem werden wir u. a. Altersgrenzen stark anheben, Studienfachwechsel erleichtern, die Förderhöchstdauer verlängern, Bedarfssätze auch vor dem Hintergrund steigender Wohnkosten anheben, einen Notfallmechanismus ergänzen und Teilzeitförderungen prüfen. Freibeträge und Bedarfssätze werden wir künftig regelmäßiger anpassen. Wir streben eine Absenkung des Darlehensanteils und eine Öffnung des zinsfreien BAföG-Volldarlehens für alle Studierenden an. Studierende aus Bedarfsgemeinschaften werden wir mit einer neuen Studienstarthilfe unterstützen. Die Beantragung und Verwaltung des BAföG werden wir schlanker, schneller und digitaler gestalten und gezielter für das BAföG werben. Zur Unterstützung des persönlich motivierten lebensbegleitenden Lernens bauen wir das Aufstiegs-BAföG aus, öffnen den Unterhaltsbeitrag für Teilzeitfortbildungen, fördern Weiterbildungen auch auf der gleichen Stufe des Deutschen Qualifikationsrahmens und auch für eine zweite vollqualifizierte Ausbildung, erhöhen die Fördersätze und Freibeträge deutlich und schließen Förderlücken zum BAföG. Ziel ist, dass Aufstiegslehrgänge und Prüfungen mit angemessenen Preisen kostenfrei sind.

Mit dem Lebenschancen-BAföG schaffen wir ein neues Instrument für die selbstbestimmte Weiterbildung auch jenseits berufs- und abschlussbezogener Qualifikation für alle. Dazu schaffen wir eine einfache Möglichkeit zum Bildungssparen in einem Freiraumkonto. Menschen mit geringem Einkommen erhalten hierfür jährliche Zuschüsse.“

Quelle: 1

Unsere Einschätzung

Die BAföG-Reform umfasst verschiedene Punkte, darunter eine Erhebung unabhängig vom Einkommen der Eltern und eine Erhöhung der Freibeträge.

Bewertung
mittelmäßig
Art der Umsetzung
Gesetz
Federführung
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Anfrage zum Vorhaben stellen

Beobachtet von
freier zusammenschluss von student*innenschaften

"Flexibilitätssemester"

Nach einer neuen Idee soll die Regelstudienzeit ein Semester überschritten werden dürfen ohne BAFöG-Probleme.

BAföG-Reform 2022: Die wichtigsten Änderungen

Erste Änderungen am BAföG sind im Rahmen des 27. BAföGÄnG am 23.Juni 2022 durch den Deutschen Bundestag beschlossen worden. Der Förderungshöchstbetrag steigt von 861 Euro auf 934 Euro. Die Altersgrenze steigt auf 45 Jahre. Beantragung zukünftig auch digital möglich.

BAföG-Reformvorschlag vernachlässigt Förderungsbarrieren, denen sich Zugewanderte gegenübersehen

(1) Valeria war in Kolumbien Lehrerin für Englisch. Mit ihrem Hochschulabschluss wird sie in Deutschland weder zu einem Master-Studium zugelassen, noch findet sie damit eine adäquate Stelle. Deshalb studiert sie Sozialwissenschaften im Bachelor-Studiengang. Ihr BAföG-Antrag wird abgelehnt, da sie bereits einen zur Berufsausübung in Kolumbien befähigenden Abschluss habe. Das entspricht dem Wortlaut des BAföG: „Berufsqualifizierend ist ein Abschluss auch dann, wenn er im Ausland erworben wurde und dort zur Berufsausübung befähigt.“ (§ 7 Abs. 1 Satz 2). (2) Mahmud hat sein BWL-Studium in Syrien nicht abgeschlossen, nachdem er auf dem Uni-Campus verhaftet und 20 Tage festgehalten worden war. Für die Fortsetzung seines BWL-Studiums wird ihm BAföG verweigert, weil er sich in seinem ersten Semester in Deutschland – ohne hierfür BAföG zu beantragen - in einem anderen Fach eingeschrie-ben hatte. Das BAföG-Amt sieht darin zwei Fachrichtungswechsel, die nach dem Beginn des vierten Fachsemesters erfolgt seien und für die der in solchen Fällen erforderliche „unabweisbare Grund“ fehle. Das entspricht dem Wortlaut von § 7 Abs. 3 BAföG. (3) Ukraine-Flüchtlinge erhalten Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG, und dieser Titel fehlt in der Aufzählung der förderungsfähigen Aufenthaltstitel in § 8 BAföG. Diese drei Probleme kommen im Referentenentwurf nicht vor.

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