Baunutzungsordnung für Clubs anpassen
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Wir erkennen für Clubs und Livemusikspielstätten ihren kulturellen Bezug an. Für beides werden wir die Baunutzungsverordnung und TA Lärm anpassen.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Verordnung
- Federführung
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
IFG-Ergebnis
In Bearbeitung, Rederentenentwurf geplant für Herbst 2023