Begrenzung Kettenbefristungen mit Sachgrund
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Um Kettenbefristungen zu vermeiden, begrenzen wir mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber auf sechs Jahre. Nur in eng begrenzten Ausnahmen ist ein Überschreiten dieser Höchstdauer möglich.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Anfrage
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Stand des Regierungsvorhabens „Begrenzung Kettenbefristungen mit Sachgrund“
Anfrage abgelehnt, 3 Wochen her
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