Koalitionstracker

Begrenzung Kettenbefristungen mit Sachgrund

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Um Kettenbefristungen zu vermeiden, begrenzen wir mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber auf sechs Jahre. Nur in eng begrenzten Ausnahmen ist ein Überschreiten dieser Höchstdauer möglich.“

Quelle: 1

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