Beschaffung von bewaffneten Drohnen
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Bewaffnete Drohnen können zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz beitragen. Unter verbindlichen und transparenten Auflagen und unter Berücksichtigung von ethischen und sicherheitspolitischen Aspekten werden wir daher die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr in dieser Legislaturperiode ermöglichen.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Praxis
- Federführung
- Bundesministerium der Verteidigung
Neue Entwicklung melden
Bitte melden Sie sich an, um einen Änderungsvorschlag einzureichen.
ein gemeinsames Projekt von