Koalitionstracker

Bodenmonitoring

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Das Bundesbodenschutzrecht werden wir evaluieren und an die Herausforderungen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und den Erhalt der Biodiversität anpassen und dabei die unterschiedlichen Nutzungen berücksichtigen. Auf EU-Ebene werden wir uns für einen verbesserten Schutz der Böden und verbindliche Regelungen einsetzen. Wir werden ein nationales Bodenmonitoringzentrum einrichten. Um den Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf das 30-ha-Ziel bis spätestens 2030 zu reduzieren, werden wir Anreize setzen, Fehlanreize vermeiden und durch wirksame Initiativen Versiegelung reduzieren.“

Quelle: 1

Einrichtung eines Bodenmonitoring-Zentrums per Erlass beim UBA gestartet

- Einrichtung eines Bodenmonitoring-Zentrums per Erlass gestartet - Konzeption und Organisationsaufbau in Arbeit - Konzept fertig geplant Mitte 2024 - Umfangreiche Details siehe IFG-Anfrage

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