Bodenmonitoring
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Das Bundesbodenschutzrecht werden wir evaluieren und an die Herausforderungen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und den Erhalt der Biodiversität anpassen und dabei die unterschiedlichen Nutzungen berücksichtigen. Auf EU-Ebene werden wir uns für einen verbesserten Schutz der Böden und verbindliche Regelungen einsetzen. Wir werden ein nationales Bodenmonitoringzentrum einrichten. Um den Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf das 30-ha-Ziel bis spätestens 2030 zu reduzieren, werden wir Anreize setzen, Fehlanreize vermeiden und durch wirksame Initiativen Versiegelung reduzieren.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Praxis
- Federführung
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Einrichtung eines Bodenmonitoring-Zentrums per Erlass beim UBA gestartet
- Einrichtung eines Bodenmonitoring-Zentrums per Erlass gestartet - Konzeption und Organisationsaufbau in Arbeit - Konzept fertig geplant Mitte 2024 - Umfangreiche Details siehe IFG-Anfrage
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