Bundeswahlrecht reformieren, Wahlalter absenken und Wahlrechtskommission einsetzen

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Wir werden innerhalb des ersten Jahres das Wahlrecht überarbeiten, um nachhaltig das Anwachsen des Bundestages zu verhindern. Der Bundestag muss effektiv in Richtung der gesetzlichen Regelgröße verkleinert werden. Eine Verzerrung der Sitzverteilung durch unausgeglichene Überhangmandate lehnen wir ab. Wir werden die Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit erneut einsetzen. Die Kommission wird sich mit dem Ziel einer paritätischen Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament befassen und die rechtlichen Rahmenbedingungen erörtern. Die Kommission wird zudem Vorschläge zur Bündelung von Wahlterminen, zur Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre sowie zur Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers / der Bundeskanzlerin prüfen. Wir werden das aktive Wahlalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament auf 16 Jahre senken. Wir wollen das Grundgesetz ändern, um das aktive Wahlalter für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre zu senken. Wir wollen die Ausübung des Wahlrechts für im Ausland lebende Deutsche erleichtern.“

Quelle: 1

Unsere Einschätzung

Ziel der Wahlrechtsänderung ist die Verkleinerung des Bundestags, die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, die Verbesserung von Wahlmöglichkeiten für Deutsche im Ausland und die Einsetzung einer Kommission.

Bewertung
sehr gut
Art der Umsetzung
Gesetz
Federführung
Bundesministerium des Innern und für Heimat

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Beobachtet von
Mehr Demokratie

Keine Dokumente beim BMI

Das BMI hat keine Dokumente zu diesem Vorhaben und verweist auf den Ausschuss "Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit". Die Anträge sollten dahin gesendet werden

Bundestag beschließt Absenkung des Wahlalter bei Europawahl auf 16 Jahre

Das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wird in Deutschland künftig von derzeit 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. November 2022, einen dazu von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Europawahlgesetzes (20/3499) gegen die Stimmen von Union und AfD gebilligt.

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