Cannabis zu Genusszwecken
- nicht begonnen
- Gesundheit
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen. Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium der Justiz
- Anfrage
-
Stand des Regierungsvorhabens „Cannabis zu Genusszwecken“
Anfrage abgelehnt, 4 Wochen, 1 Tag her - Beobachtet von
-
Wegen fehlendem Tempo bei Cannabis-Legalisierung: Ampel-Haushälter sperren Gelder für Lauterbach
In der Ampelkoalition herrscht Unzufriedenheit über Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), weil er sich nicht genügend um die im Koalitionsvertrag vereinbarten Projekte kümmere. Jetzt greifen die Haushälter von Grünen, FDP und auch der SPD zu einem ungewöhnlichen Mittel.
Neue Entwicklung melden
ein gemeinsames Projekt von

