Cannabis zu Genusszwecken
- teilweise umgesetzt
- Gesundheit
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen. Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus.“
Quelle: 1
- Bewertung
- gut
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium der Justiz
- Beobachtet von
Bundestag verabschiedet Cannabis-Legalisierung
Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen. In namentlicher Abstimmung votierten 404 Abgeordnete für das Gesetz, 226 stimmten dagegen und vier enthielten sich ihrer Stimme.
Möglichkeit zum Drug Checking beschlossen
Das Verbot für das Personal in Drogenkonsumräumen Substanzanalyse und Drogenhilfe durchzuführen wird gestrichen. Ein neuer Paragraph 10b BtMG ermöglicht es den Ländern, Modellvorhaben für Drugchecking einzurichten.
Beschluss der Eckpunkte in der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat heute die Eckpunkte zur Entkriminalisierung von #Cannabis beschlossen.
Lauterbach-Entwurf zur geplanten Cannabislegalisierung wird derzeit zwischen den beteiligten Ministerien abgestimmt
Dem RedaktionsNetzwerk Deutschland liegen die Eckpunkte von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vor. Demnach sollen künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Auch soll der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabispflanzen erlaubt werden. Der THC-Gehalt im legalisierten Cannabis soll maximal 15% betragen. Erwogen wird laut den Eckpunkten, den Verkauf nicht nur in lizenzierten Geschäften, sondern auch in Apotheken zu erlauben. Der Cannabisbedarf muss aus dem Anbau in Deutschland gedeckt werden, weil ein Import aus Gründen des EU- und des Völkerrechts nicht möglich ist.
Bundesgesundheitsministerium startet Expertenanhörungen zu Cannabis-Freigabe
Für morgen sei die erste von insgesamt fünf geplanten Anhörungen angesetzt, teilte das Gesundheitsministerium mit. Insgesamt sollen mehr als 200 Expertinnen und Experten zu Wort kommen – unter anderem aus den Fachbereichen Suchtmedizin, Suchthilfe, Rechtswissenschaften und Wirtschaft. Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Blienert, führte aus, in den Anhörungen solle diskutiert werden, mit welchen Maßnahmen der beste Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz bei einer Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken sichergestellt werden könne. Kinder und Jugendliche sollten besonders vor möglichen Risiken geschützt werden. SPD, Grüne und FDP wollen bis Jahresende einen Gesetzentwurf vorlegen.
Wegen fehlendem Tempo bei Cannabis-Legalisierung: Ampel-Haushälter sperren Gelder für Lauterbach
In der Ampelkoalition herrscht Unzufriedenheit über Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), weil er sich nicht genügend um die im Koalitionsvertrag vereinbarten Projekte kümmere. Jetzt greifen die Haushälter von Grünen, FDP und auch der SPD zu einem ungewöhnlichen Mittel.
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