„Chancen-Aufenthaltsrecht“
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Gut integrierte Jugendliche sollen nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen (§ 25a Aufenthaltsgesetz, AufenthG). Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten würdigen wir, indem wir nach sechs bzw. vier Jahren bei Familien ein Bleiberecht eröffnen (§ 25b AufenthG). Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweis gemäß §§ 25 a und b AufenthG).“
Quelle: 1
- Bewertung
- schlecht
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Frist
- 01.01.2022
- Federführung
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Beobachtet von
Chancen-Gleichheit für Geduldete?
Neben dem X. Gesetz zur Beschleunigung von Asylverfahren (s. zum Aktuellen hier, zu vorherigen hier und hier) hat der Bundestag am heutigen Freitag auch das sog. Chancen-Aufenthaltsrecht (CAR) für langjährig Geduldete beschlossen. Dieses Vorhaben war bereits im Koalitionsvertrag 2021 recht klar umrissen.
Chancen-Aufenthaltsrecht darf nicht ausgehöhlt werden
PRO ASYL begrüßt es, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser einen Gesetzentwurf zum Chancen-Aufenthaltsrecht vorgelegt hat. Es steht allerdings zu befürchten, dass weniger geduldete Menschen in Deutschland davon profitieren, als es der Koalitionsvertrag vorsieht.
Innenministerin will Geduldeten festes Bleiberecht ermöglichen
Abgelehnte, aber gut integrierte Asylbewerber sollen künftig in Deutschland bleiben können. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. Gleichzeitig will die Regierung Straftäter konsequenter abschieben.