CO2- und Heizkosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilen
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„In den Verhandlungen über das EU-Programm „Fit for 55“ unterstützen wir die Vorschläge der EU-Kommission im Gebäudesektor. Um das Mieter-Vermieter-Dilemma zu überwinden, prüfen wir einen schnellen Umstieg auf die Teilwarmmiete. Im Zuge dessen wird die Modernisierungsumlage für energetische Maßnahmen in diesem System aufgehen. Wir wollen eine faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits erreichen. Wir wollen zum 1. Juni 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen einführen, das die Umlage des CO2-Preises nach BEHG regelt. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieterin bzw. Mieter geteilt.“
Quelle: 1
- Bewertung
- mittelmäßig
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Frist
- 01.06.2022
- Federführung
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Beobachtet von
Ein-Jahres-Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zu diesem Vorhaben folgende Zwischenbilanz ein Jahr nach der Bundestagswahl veröffentlicht: "Der vzbv begrüßt, dass die Entlastung durch die Abschaffung der EEG-Umlage vollständig an die privaten Haushalte weitergeleitet wurde. Allerdings haben viele Unternehmen vor und nach dem Stichtag die Strompreise zum Teil deutlich erhöht. Er kritisiert, dass die Bundesregierung bislang keine finanziellen Mittel für die Einführung des Klimageldes bereitgestellt hat. Gut ist aus Sicht des vzbv, dass die Bundesregierung einen ersten Vorschlag zur Aufteilung der CO2-Bepreisung zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen vorgelegt hat. Allerdings kritisiert der vzbv, dass der Vorschlag Mieter:innen benachteiligt."
Neue Entwicklung melden
ein gemeinsames Projekt von