EEG-Umlage streichen
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Im Rahmen dieser Änderungen werden alle Ausnahmen von EEG-Umlage und Energiesteuern sowie die Kompensationsregelungen überprüft und angepasst. Ziel ist es, Steuerbegünstigungen abzubauen, die sich auf die wirtschaftliche Nutzung von Strom beziehen und dabei die Entlastung durch den Wegfall der EEG-Umlage zu berücksichtigen. Die Unternehmen sollen dadurch insgesamt nicht mehr belastet werden.“
Quelle: 1
- Bewertung
- sehr gut
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium der Finanzen
Stromkunden werden entlastet - EEG-Umlage fällt weg
"Damit die Entlastung zügig zum 1. Juli 2022 erfolgen kann, hat die Bundesregierung den entsprechenden Gesetzentwurf dem Bundestag Anfang März als sogenannte Formulierungshilfe zugeleitet. Der Bundestag hat das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ am 28. April beschlossen. Der Bundesrat hat sich mit dem Gesetz abschließend befasst. Es ist am 28. Mai in Kraft getreten."
Bundesregierung reicht Gesetzesentwurf ein
Im Rahmen des Osterpakets ist auch eine Abschaffung der EEG-Umlage vorgesehen. Die Gesetzentwürfe werden nun dem Bundestag zugeleitet.
EEG Umlage streichen
Das Klimakabinett hat eine Abschaffung der EEG-Umlage beschlossen.
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