Entlastungsbudget

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Leistungen wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege fassen wir in einem unbürokratischen, transparenten und flexiblen Entlastungsbudget mit Nachweispflicht zusammen, um die häusliche Pflege zu stärken und auch Familien von Kindern mit Behinderung einzubeziehen.“

Quelle: 1

Art der Umsetzung
Gesetz
Federführung
Bundesministerium für Gesundheit
Anfrage
Stand des Regierungsvorhabens „Entlastungsbudget“
Warte auf Antwort, 20 Stunden, 42 Minuten her

Beschluss durch Bundestag

Kommen soll nun doch auch ein flexibel nutzbares Budget mit Entlastungen für pflegende Angehörige. Darin sollen Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gebündelt werden - also, dass die Pflege gesichert ist, wenn Angehörige es nicht machen können. Ab 1. Juli 2025 sollen so jährlich 3.539 Euro nutzbar sein. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 soll das Budget schon ab 1. Januar 2024 mit 3.386 Euro zur Verfügung stehen und bis Juli 2025 dann ebenfalls auf 3.539 Euro anwachsen.

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