Koalitionstracker

EU-Verbandsklage anwendungsfreundlich und finanzierbar umsetzen

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Die EU-Verbandsklagerichtlinie setzen wir anwenderfreundlich und in Fortentwicklung der Musterfeststellungsklage um und eröffnen auch kleinen Unternehmen diese Klagemöglichkeiten. An den bewährten Anforderungen an klageberechtige Verbände halten wir fest.“

Quelle: 1

Unsere Einschätzung

Die EU-Verbandsklage muss verbraucherfreundlich umgesetzt werden, um für schnelle und einfache Entschädigung bei Massenschäden zu sorgen.

Massenschäden betreffen tausende Verbraucher:innen und belasten die Gerichte enorm. Deshalb ist es wichtig, zahlreiche parallele Gerichtsverfahren zu bündeln. Mit der Musterfeststellungsklage ist das bisher nur eingeschränkt möglich: Das Verfahren ist umständlich und endet mit einem Feststellungsurteil, wenn kein Vergleich zustande kommt. Eine konkrete Entschädigung müssen die Betroffenen dann noch einmal individuell durchsetzen. Die neue EU-Verbandsklage bietet nun die Chance auf ein Gerichtsverfahren mit direkter Entschädigung für viele Betroffene.

Bewertung
gut
Art der Umsetzung
Gesetz
Frist
25.12.2022
Federführung
Bundesministerium der Justiz

Anfrage zum Vorhaben stellen

Beobachtet von
Verbraucherzentrale Bundesverband

Halbzeitbilanz

von Verbraucherzentrale Bundesverband

Das Gesetzgebungsverfahren ist bundespolitisch abgeschlossen. Der zweite Durchgang im Bundesrat steht noch bevor. Das Ergebnis ist deutlich besser als der Regierungsentwurf. Verbraucherfreundliche Kernforderungen wurden zu einem großen Teil umgesetzt: Die Klage ist weitgehend mandatslos bis nach Schluss der mündlichen Verhandlung, finanzierbar durch eine erfreulich niedrige Streitwertdeckelung und niederschwellig mit Blick auf die Anforderungen an das Verbraucherquorum.

Die Musterfeststellungsklage wurde ebenfalls anwendungsfreundlich reformiert. Die fehlende automatische Verjährungshemmung wird teilweise durch das späte Opt-in kompensiert. Es fehlt eine weitgehende Pauschalierungs- und Schätzungsbefugnis des Gerichts. 

Ein-Jahres-Bilanz

von Verbraucherzentrale Bundesverband

Bislang liegt kein Referentenentwurf vor. Deshalb ist das Verfahren zwar inhaltlich noch nicht zu bewerten. Der vzbv kritisiert jedoch, dass das BMJ angesichts der Umsetzungsfrist bis Weihnachten 2022 noch keinen Entwurf vorgelegt hat. Der vzbv fordert eine zügige Veröffentlichung des Referentenentwurfs, damit für die Verbändeanhörung und die öffentliche sowie parlamentarische Diskussion ausreichend Zeit verbleibt.

Hintergrund EU-Verbandsklage

von Verbraucherzentrale Bundesverband

Mit der Ende 2020 verabschiedeten EU-Verbandsklagerichtlinie muss nun auch in Deutschland eine weitergehende Sammelklage eingeführt werden. In der Folge können Verbraucherverbände sogar direkt Schadensersatz und andere Leistungen an Verbraucher:innen einklagen, ohne dass diese noch einmal selbst vor Gericht ziehen müssen.

Die neue EU-Verbandsklage geht damit über die bestehende Musterfeststellungsklage hinaus und ergänzt diese sinnvoll. Die Richtlinie muss bis zum 25.12.2022 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die neuen Regelungen sollen dann am 25.06.2023 in Kraft treten.

100-Tage-Bilanz

von Verbraucherzentrale Bundesverband

Das Vorhaben wurde von der Bundesregierung noch nicht begonnen - und kann daher noch nicht bewertet werden.

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