Flexiblere Arbeitszeit
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Im Rahmen einer im Jahre 2022 zu treffenden, befristeten Regelung mit Evaluationsklausel werden wir es ermöglichen, dass im Rahmen von Tarifverträgen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen und in einzuhaltenden Fristen ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können. Außerdem wollen wir eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit schaffen, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, auf Grund von Tarifverträgen, dies vorsehen (Experimentierräume).“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Frist
- 31.12.2022
- Federführung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Anfrage
-
Stand des Regierungsvorhabens „Flexiblere Arbeitszeit“
Anfrage abgelehnt, 1 Monat, 4 Wochen her
2. Halbjahr 2022
Das BMAS plant die Änderung des Arbeitszeitgesetzes fürs 2. Halbjahr 2022
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