Flucht aus Mitbestimmung bremsen

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die Unternehmensmitbestimmung weiterentwickelt wird, sodass es nicht mehr zur vollständigen Mitbestimmungsvermeidung beim Zuwachs von SE-Gesellschaften kommen kann (Einfriereffekt). Wir werden die Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz auf das Drittelbeteiligungsgesetz übertragen, sofern faktisch eine echte Beherrschung vorliegt.“

Quelle: 1

Art der Umsetzung
Gesetz
Federführung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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