Gesetz gegen digitale Gewalt

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt werden wir rechtliche Hürden für Betroffene, wie Lücken bei Auskunftsrechten, abbauen und umfassende Beratungsangebote aufsetzen. Wir schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung und für private Verfahren und ermöglichen richterlich angeordnete Accountsperren.“

Quelle: 1

Bewertung
gut
Art der Umsetzung
Gesetz
Federführung
Bundesministerium der Justiz
Anfrage
Beobachtet von
Gesellschaft für Freiheitsrechte

Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgelegt

Das BMJ hat in Vorbereitung des Gesetzes gegen digitale Gewalt ein Eckpunktepapier erstellt, das drei Zielrichtungen enthält: 1. Stärkung privater Auskunftsvefahren 2. Anspruch auf eine richterlich angeordnete Accountsperre 3. Erleichterung der Zustellung an Soziale Netzwerke

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