Gleichwertige Behandlung von beruflicher und akademischer Qualifikation für Beamte
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an“
Quelle: 1
- Unsere Einschätzung
Die Ampel verspricht eine gleichwertige Behandlung von beruflicher und akademischer Qualifikation im höheren Dienst und bei Angestellten des Bundes (TVöD = tarifliche Eingruppierung ab E9 setzt Bachelor/FH-Abschluss voraus, ab E13 ist ein Hochschulabschluss auf Masterniveau erforderlich). Aktuell ist für zahlreich Stellen des Bundes ein Hochschulabschluss zwingend erforderlich, beruflich ähnlich Qualifizierte (nach DQR-Niveau) bleiben außen vor. Der höhere Dienst soll für beruflich Qualifizierte geöffnet werden.
Eine Umsetzung wäre im Bereich des höheren Dienstes per Änderung des Bundesbeamtengesetzes (BBG) möglich, da hier unter § 17 alle Laufbahnvoraussetzungen konkret geregelt werden. Die tarifliche Eingruppierung nach Abschluss bei den Angestellten ist hingegen nur per Tarifvertrag und ergänzender Verordnung geregelt.
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Anfrage
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Stand des Regierungsvorhabens „Gleichwertige Behandlung von beruflicher und akademischer Qualifikation für Beamte“
Antwort verspätet, 1 Monat, 1 Woche her
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