Koalitionstracker

Gleichwertige Behandlung von beruflicher und akademischer Qualifikation für Beamte

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an“

Quelle: 1

Unsere Einschätzung

Die Ampel verspricht eine gleichwertige Behandlung von beruflicher und akademischer Qualifikation im höheren Dienst und bei Angestellten des Bundes (TVöD = tarifliche Eingruppierung ab E9 setzt Bachelor/FH-Abschluss voraus, ab E13 ist ein Hochschulabschluss auf Masterniveau erforderlich). Aktuell ist für zahlreich Stellen des Bundes ein Hochschulabschluss zwingend erforderlich, beruflich ähnlich Qualifizierte (nach DQR-Niveau) bleiben außen vor. Der höhere Dienst soll für beruflich Qualifizierte geöffnet werden.

Eine Umsetzung wäre im Bereich des höheren Dienstes per Änderung des Bundesbeamtengesetzes (BBG) möglich, da hier unter § 17 alle Laufbahnvoraussetzungen konkret geregelt werden. Die tarifliche Eingruppierung nach Abschluss bei den Angestellten ist hingegen nur per Tarifvertrag und ergänzender Verordnung geregelt.

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