Grenzüberschreitende Steuergestaltung
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Wir werden die bereits eingeführte Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auch auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro ausweiten.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium der Finanzen
- Anfrage
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Stand des Regierungsvorhabens „Grenzüberschreitende Steuergestaltung“
Warte auf Antwort, 2 Wochen her
Beschluss durch Bundestag
Mit §§ 138l – 138 n AO-E soll eine Pflicht zur Mitteilung bestimmter innerstaatlicher Steuergestaltungen eingeführt werden, die sich eng an den gesetzlichen Bestimmungen zur Mitteilungspflicht über grenzüberschreitende Steuergestaltungen nach §§ 138d bis 138h AO anlehnt ( Entwurf eines Wachstumschancengesetzes). Hinweis: Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Allerdings hat der Bundesrat am 24.11.2023 den Vermittlungsausschuss angerufen.