Heilberufegesetz
- teilweise umgesetzt
- Gesundheit
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Wir bringen ein allgemeines Heilberufegesetz auf den Weg und entwickeln das elektronische Gesundheitsberuferegister weiter. Wir machen Schmerzmittel im Betäubungsmittelgesetz für Gesundheitsberufe delegationsfähig. Wir bringen ein Modellprojekt zum Direktzugang für therapeutische Berufe auf den Weg.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium für Gesundheit
Gabe von Betäubungsmitteln durch Notfallsanitäter
Seit dem 27.07.2023 können Notfallsanitäter bundesweit nach Artikel §13 Absatz 1b BtmG Betäubungsmittel in einem gewissen Rahmen verabreichen. Die Änderung am BtmG wurde im Rahmen des Artikel 7b des ALBVVG eingeführt.
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