Herstellerhaftung bei IT-Produkten

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Hersteller haften für Schäden, die fahrlässig durch IT-Sicherheitslücken in ihren Produkten verursacht werden. Die Cybersicherheitsstrategie und das IT-Sicherheitsrecht werden weiterentwickelt.“

Quelle: 1

Art der Umsetzung
Gesetz
Frist
31.12.2023
Federführung
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Anfrage
Beobachtet von
netzpolitik.org

Strategien 2023

von FragDenStaat

Die IT- und Cybersicherheitsstrategie sollen 2023 angepasst werden

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