Herstellerhaftung bei IT-Produkten
- nicht begonnen
- Digitales
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Hersteller haften für Schäden, die fahrlässig durch IT-Sicherheitslücken in ihren Produkten verursacht werden. Die Cybersicherheitsstrategie und das IT-Sicherheitsrecht werden weiterentwickelt.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Frist
- 31.12.2023
- Federführung
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Anfrage
-
Stand des Regierungsvorhabens „Herstellerhaftung bei IT-Produkten“
Warte auf Antwort, 2 Wochen, 1 Tag her - Beobachtet von
Strategien 2023
Die IT- und Cybersicherheitsstrategie sollen 2023 angepasst werden