Investitionsprämie für Klimaschutz
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Wir wollen eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter schaffen, die den Steuerpflichtigen in den Jahren 2022 und 2023 ermöglicht, einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in besonderer Weise diesen Zwecken dienen, vom steuerlichen Gewinn abzuziehen (Superabschreibung).“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium der Finanzen
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