Kapitaldeckung der Rentenversicherung

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Es wird keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben. Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen. Diese teilweise Kapitaldeckung soll als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet werden und global anlegen. Dazu werden wir in einem ersten Schritt der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2022 aus Haushaltsmitteln einen Kapitalstock von 10 Milliarden Euro zuführen. Der kapitalgedeckte Teil der gesetzlichen Rente muss für das Kollektiv der Beitragszahler dauerhaft eigentumsgeschützt sein. Wir werden der Deutschen Rentenversicherung auch ermöglichen, ihre Reserven am Kapitalmarkt reguliert anzulegen. Die umlagefinanzierte Rente wollen wir durch die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die erwerbsbezogene und qualifizierte Einwanderung stärken.“

Quelle: 1

Bewertung
sehr schlecht
Art der Umsetzung
Gesetz
Frist
31.12.2022
Federführung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Anfrage

Aktienrente im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) des Haushaltsentwurfs 2023 veranschlagt

Ausgabenseitig setzt die Koalition in dem Einzelplan die geplante Aktienrente um. Zehn Milliarden Euro sollen als „verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung“ zur Verfügung gestellt werden, 25 Millionen Euro werden für den Geschäftsbetrieb veranschlagt.

Kapitaldeckung verzögert sich

von Arne Semsrott, FragDenStaat

Die als Aktienrente bekannt gewordenen neue kapitalgedeckten Komponente der Rente sollte ursprünglich „in einem ersten Schritt der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2022 aus Haushaltsmitteln einen Kapitalstock von 10 Milliarden Euro" zugeführt werden. Im Haushaltsentwurf 2022 tauchen diese zehn Milliarden Euro nicht auf.

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