Katastrophen- und Bevölkerungsschutz

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Der Bund muss mehr Verantwortung für den Bevölkerungsschutz übernehmen. Daher richten wir das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) neu aus, entwickeln es unter Berücksichtigung der föderalen Kompetenzverteilung zur Zentralstelle weiter und stellen es entsprechend personell und materiell auf. Verfügbare Kräfte und Ressourcen von Bund und Ländern werden in einem fortlaufenden Lagebild dargestellt. Die Warnstrukturen verbessern wir und bauen den Warn-Mix aus. Den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen bündeln wir in einem KRITISDachgesetz. Die Konzeption Zivile Verteidigung richten wir strategisch neu aus. Neben der nationalen und europäischen Resilienz-Strategie sind Grundlagen für die zukünftige Bevorratung, Notfallreserven oder den Einsatz von freiwilligen Helferinnen und Helfern nötig. Dazu bauen wir unabhängig vom Konzept Zivile Verteidigung das bestehende Pilotprojekt Labor Betreuung 5.000 zu einer nationalen Reserve aus. In Europa bringen wir gezielt mehr Fähigkeiten in rescEU ein. Das Technische Hilfswerk (THW) nimmt weiter eine zentrale Rolle ein und soll seine Kompetenzen in der Cyberhilfe erweitern.“

Quelle: 1

Bewertung
schlecht
Art der Umsetzung
Gesetz
Federführung
Bundesministerium des Innern und für Heimat

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Beobachtet von
AG Kritis

THW meldet Mehrbedarf von rund 200 Mio. Euro

"Langfristig benötigt das THW einen tragfähigen Haushalt von etwa 600 Mio. Euro. Das sind rund 200 Mio. Euro mehr als derzeit regulär veranschlagt. Durch die enormen Preissteigerungen werden davon allein mindestens 80 Mio. Euro im Liegenschaftsbereich für Mieten (BIMA) benötigt. Allein dies ist mit unserem regulären Haushalt nicht kompensierbar."

Referentenentwurf des BMI von 17.7.2023 des KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG)

Der Referentenentwurf des BMI von 17.7.2023 des KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG) wurde durch die AG KRITIS öffentlich gemacht

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