Kinderkranktage erhöhen
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Wir werden die Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil auf 15 Tage und für Alleinerziehende auf 30 Tage erhöhen.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Beschluss im Bundestag
Ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Pflegestudiumstärkungsgesetz sieht nun vor, dass mit Wirkung zum 1.1.2024 die pandemiebedingte starke Ausweitung der Anspruchsdauer endet und grundsätzlich wieder der reguläre Anspruchszeitraum für Kinderkrankengeld herangezogen werden soll. Jedoch ist zugleich vorgesehen, dass die bisher regulär geltenden Anspruchstage erhöht werden. Elternteile sollen künftig 15 statt 10 Arbeitstage pro Kind Kinderkrankengeld beziehen können, Alleinerziehende 30 Tage statt wie bisher 20. Die Gesamtzahl der Anspruchstage steigt von 25 auf 35 Tage im Jahr, für Alleinerziehende von 50 auf 70 Tage. Beschluss (2./3. Lesung) im Bundestag am 19.10.23.
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