Kinderrechte im Grundgesetz verankern und Monitoring verstärken
- nicht begonnen
- Familie
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Wir wollen die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern und orientieren uns dabei maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Dafür werden wir einen Gesetzesentwurf vorlegen und zugleich das Monitoring zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ausbauen.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Frist
- 31.12.2022
- Federführung
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Anfrage
-
Stand des Regierungsvorhabens „Kinderrechte im Grundgesetz verankern und Monitoring verstärken“
Information nicht vorhanden, 2 Monate her
Änderung Artikel 6 Grundgesetz (Kinderrechte)
Das BMJ und das BMI planen noch 2022 eine Grundgesetzänderung, um Kinderrechte im verfassungsrechtlich zu verankern
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