Identitätsklärung von Ausländer*innen reformieren
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Tragen Geduldete nicht zur Klärung ihrer Identität bei, wird der Zeitraum der Duldung nicht für ein Bleiberecht angerechnet. Wir werden die Klärung der Identität einer Ausländerin oder eines Ausländers um die Möglichkeit, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, erweitern und werden hierzu eine gesetzliche Regelung im Ausländerrecht schaffen.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Beobachtet von
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