Krankenhausplanung und -finanzierung

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Mit einem Bund-Länder-Pakt bringen wir die nötigen Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung auf den Weg. Eine kurzfristig eingesetzte Regierungskommission wird hierzu Empfehlungen vorlegen und insbesondere Leitplanken für eine auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basierende und sich an Kriterien wie der Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung orientierende Krankenhausplanung erarbeiten. Sie legt Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vor, die das bisherige System um ein nach Versorgungsstufen (Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) differenziertes System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen ergänzt. Kurzfristig sorgen wir für eine bedarfsgerechte auskömmliche Finanzierung für die Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe.“

Quelle: 1

Bewertung
mittelmäßig
Art der Umsetzung
Verordnung
Federführung
Bundesministerium für Gesundheit

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Beobachtet von
MedWatch

Regierungskommission legt Krankenhauskonzept vor

"Die Behandlung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern soll künftig mehr nach medizinischen und weniger nach ökonomischen Kriterien erfolgen. Das empfiehlt die 17-köpfige „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“. Dafür sollen die Kliniken nach drei neuen Kriterien honoriert werden: Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen und Leistungsgruppen. Das Fallpauschalensystem müsse entsprechend weiterentwickelt werden, heißt es in der Empfehlung."

Krankenhaus-Kommission berufen

Am 2. Mai hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ berufen. "Besetzt ist die Kommission mit 15 Expertinnen und Experten aus der Versorgung (Pflege und Medizin), der Ökonomie, der Rechtswissenschaften und einem an das BMG angebundenen Koordinator. Erarbeitet werden sollen schriftliche Stellungnahmen zu einzelnen Fragen der Krankenhausversorgung. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen die Empfehlungen Grundlagen für Krankenhausreformen ab dem Jahr 2023 werden."

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