Lebendtiertransporte in Drittstaaten regulieren
- teilweise umgesetzt
- Landwirtschaft
- Tiere
- Ernährung
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Lebendtiertransporte in Drittstaaten werden künftig nur erlaubt, wenn sie auf Routen mit nachgewiesen tierschutzgerechten Versorgungseinrichtungen stattfinden. Wir setzen uns auch auf EU-Ebene für bessere Regelungen für Tiertransporte und einen Ausbau des Datenbanksystems TRACES ein.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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