Koalitionstracker

legislativer Fußabdruck

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag werden wir Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenlegen (sog. Fußabdruck). Die Regelung findet ihre Grenzen in der Freiheit des Mandats.“

Quelle: 1

Art der Umsetzung
Gesetz
Federführung
Bundesministerium der Justiz
Anfrage
Beobachtet von
LobbyControl

Beschluss im Kabinett

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: Ein zentrales Element ist der ‚exekutive Fußabdruck‘. In Zukunft muss offengelegt werden, wer in welcher Weise Einfluss genommen hat auf Gesetzes- und Verordnungsentwürfe. Zusätzlich führen wir die Synopsenpflicht ein. Wenn Gesetze geändert werden, erkennen häufig selbst Expertinnen und Experten nicht gleich, was neu ist und was bleibt. Deshalb gibt es künftig ein übersichtliches Hilfsmittel, das die vorgeschlagenen Änderungen auf einen Blick erkennbar und damit für alle verständlicher macht."

Stand Sommer 2022

von Timo Lange

Die Beratungen über einen legislativen Fußabdruck für Bundesregierung und Bundestag gemäß Koalitionsvertrag sind angelaufen.

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