Ministerielles Weisungsrecht an Staatsanwaltschaften überarbeiten
- nicht begonnen
- Justiz
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) passen wir das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften an. Für den Vollzug eines Europäischen Haftbefehls bedarf es einer richterlichen Entscheidung.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium der Justiz
- Beobachtet von
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