Mobilitätsdatengesetz
- begonnen
- Umwelt
- Verkehr
- Verbraucherschutz
- Klima
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Wir schaffen ein Mobilitätsdatengesetz und stellen freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sicher. Zur wettbewerbsneutralen Nutzung von Fahrzeugdaten streben wir ein Treuhänder-Modell an, das Zugriffsbedürfnisse der Nutzer, privater Anbieter und staatlicher Organe sowie die Interessen betroffener Unternehmen und Entwickler angemessen berücksichtigt. Im Gesetz zum autonomen Fahren werden wir die Regelungen verbessern, Haftungsfragen klären und die Datenhoheit der Nutzer sicherstellen.“
Quelle: 1
- Unsere Einschätzung
Ein freier und fairer Austausch von Mobilitätsdaten bietet unter strikter Beachtung des Datenschutzes große Vorteile für Verbraucher:innen in der digitalisierten Mobilität.
Der faire Zugang zu Fahrzeug- und Mobilitätsdaten ist entscheidend, um Verbraucher:innen Mobilitätsmehrwerte bieten sowie durch effiziente Verkehrssteuerung dem Klimaschutz dienen zu können.
Verbraucherfreundliche Regelungen zur Nutzung von Daten stärken das Vertrauen in die datengetriebene Automatisierung und Vernetzung von Fahrzeugen.
- Bewertung
- schlecht
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Anfrage
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Stand des Regierungsvorhabens „Mobilitätsdatengesetz“
Warte auf Antwort, 1 Woche, 4 Tage her - Beobachtet von
Halbzeitbilanz
Das BMDV hat einen Stakeholderprozess eingeleitet und im Juli 2023 ein Eckpunktepapier für ein Mobilitätsdatengesetz vorgelegt, auf dessen Basis bis Ende 2023 ein Gesetzentwurf verfasst werden soll. Demnach soll das Mobilitätsdatengesetz Bereitstellungspflichten aus den verschiedenen EU-Gesetzgebungen bündeln sowie Datenqualitäten definieren und sichern. Die in den Eckpunkten avisierten Maßnahmen können nur ein erster Schritt zu einem ganzheitlichen sektorspezifischen Rahmengesetz sein. Wichtige Felder wie ethische Grundsätze, Anonymisierungsanforderungen und Zugang zu Fahrzeugdaten sind nicht vorgesehen.
Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers
Das BMDV hat Eckpunkte für das geplante Mobilitätsdatengesetz veröffentlicht. Tagesspiegel Background berichtete am 24.7., kurz danach wurden auch die am Stakeholderprozess Beteiligten informiert. Das Papier ist seit dem 25.7.2023 online.
Beteiligungsprozess gestartet
Am 28.10. begann ein Beteiligungsprozess, in dem auch der weitere Verlauf vorgestellt wurde. Mit einem Referentenentwurf für das Gesetz sei in Q4/2023 zu rechnen, mit dem Gesetz dann 2024
Ein-Jahres-Bilanz
Das BMDV hat die Erarbeitung eines Mobilitätsdatengesetzes verschoben, da auf EU-Ebene Vorgaben durch den Data-Act zu erwarten sind. Der zu regelnde Zugang zu Fahrzeugdaten sollte auf nationaler Ebene durch ein Stakeholder-Gremium begleitet werden.
Hintergrund Mobilitätsdatengesetz
Die Digitalisierung bietet enormes Potential für Verkehrsunternehmen und Verbraucher:innen. Fahrgästen stehen Informationen zu Verspätungen oder Ausfällen sowie Alternativrouten in Echtzeit zur Verfügung. Bislang müssen Verbraucher:innen jedoch noch verschiedene Apps einzelner Verkehrsbetriebe oder -verbünde nutzen.
Der ÖPNV hat verschiedenste Tarifbedingungen und -optionen. Das verwirrt Fahrgäste und erschwert die Nutzung oftmals. Es fehlen Mobilitätsapps, mit denen Verbraucher:innen alle zur Verfügung stehenden Verkehrsmittel mit wenigen Klicks nutzen können.
Apps, die möglichst alle Mobilitätsangebote integrieren, würden Verbraucher:innen den Zugang zu vielen, intermodal kombinierbaren Fortbewegungsmitteln erleichtern. Entscheidend dabei ist, dass nur die personenbezogenen Daten übermittelt und verarbeitet werden, die im jeweiligen Prozessschritt erforderlich sind. Verbraucher:innen müssen wissen, mit wem sie welches Vertragsverhältnis eingehen und welche Daten verarbeitet werden.
100-Tage-Bilanz
Das Vorhaben wurde von der Bundesregierung noch nicht begonnen - und kann daher noch nicht bewertet werden.
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