Koalitionstracker

Neues Artenhilfsprogramm

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Wir werden ein nationales Artenhilfsprogramm auflegen, das insbesondere den Schutz derjenigen Arten verbessert, bei denen es Konflikte mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien gibt, um die 38 Energiewende naturverträglich zu gestalten und die Finanzierung mit Beteiligung der Betreiber sicherstellen.“

Quelle: 1

Nationale Artenhilfsprogramme

Im Juli 2022 hat der Deutsche Bundestag mit einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 45 d) die Erstellung und Umsetzung nationaler Artenhilfsprogramme in das Gesetz aufgenommen. Diese Aufgabe wurde gesetzlich dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) übertragen. Insbesondere sollen damit durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien betroffene Arten einschließlich derer Lebensstätten dauerhaft geschützt werden. Damit soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien unterstützt werden. Mit den Artenhilfsprogrammen sollen die Bestände der Arten regional und deutschlandweit in einen besseren oder guten Erhaltungszustand gebracht werden. Dabei geht es sowohl um Arten auf dem Meer wie an Land. Der Schwerpunkt der Aktivitäten wird in Deutschland liegen, aber es spielen auch die Gefährdungen von betroffenen Vogel- und Fledermausarten auf den Zugwegen und im Überwinterungsquartier eine Rolle. Welche Arten konkret in den Blick genommen werden und welche Maßnahmen ergriffen werden, wird derzeit noch erarbeitet. Mit dem Bundeshaushalt 2022 wurden zunächst 82,4 Millionen Euro bis einschließlich 2026 bereitgestellt. Hinzu kommen Zahlungen der Betreiber von Windenergieanlagen, deren Höhe sich derzeit noch nicht abschätzen lässt. Noch im Jahr 2022 soll mit ersten Modellprojekten gestartet werden.

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