Neues Weiterbildungsgeld für Erwerbslose
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Bei beruflicher Qualifizierung erhalten SGB II- und III-Leistungsberechtigte ein zusätzliches, monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro, sodass ein wirksamer Anreiz zur Weiterbildung entsteht. Nach einer Weiterbildung soll mindestens ein Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld bestehen.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Anfrage
-
Stand des Regierungsvorhabens „Neues Weiterbildungsgeld für Erwerbslose“
Warte auf Antwort, 14 Stunden, 48 Minuten her