Neues Weiterbildungsgeld für Erwerbslose

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Bei beruflicher Qualifizierung erhalten SGB II- und III-Leistungsberechtigte ein zusätzliches, monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro, sodass ein wirksamer Anreiz zur Weiterbildung entsteht. Nach einer Weiterbildung soll mindestens ein Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld bestehen.“

Quelle: 1

Art der Umsetzung
Gesetz
Federführung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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