Koalitionstracker

Parteinahe Stiftungen regulieren

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Die Arbeit und Finanzierung der politischen Stiftungen wollen wir rechtlich besser absichern. Dies soll aus der Mitte des Parlaments geschehen unter Einbeziehung möglichst aller demokratischen Fraktionen.“

Quelle: 1

Bewertung
sehr schlecht
Art der Umsetzung
Gesetz
Federführung
Bundesministerium des Innern und für Heimat

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Beobachtet von
FragDenStaat

Beschluss durch den Bundestag

Der Bundestag hat die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Das beschlossene Gesetz sieht vor, dass eine Stiftung erst gefördert wird, wenn die Partei, der sie nahesteht, mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist.

Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag

Die Förderung der politischen Stiftungen durch den Bund soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Im europäischen Vergleich werden die parteinahen Stiftungen in Deutschland sehr großzügig finanziert. Der Bund der Steuerzahler kritisiert die bisherige Praxis als "undurchsichtige Konstruktion"

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es bereits: "Die Arbeit und Finanzierung der politischen Stiftungen wollen wir rechtlich besser absichern." Der Steuerzahlerbund fordert jetzt eine "explizite gesetzliche Grundlage nach dem Vorbild des bereits existierenden Parteiengesetzes". Außerdem müsse das Budget der Stiftungen vor allem für Auslandsprojekte gekürzt und gedeckelt werden. Die Ebert-Stiftung verweist jedoch auf das Haushaltsgesetz - in ihm sei "im Einzelnen präzise festgelegt, für welche Zwecke die politischen Stiftungen öffentliche Mittel erhalten". Außerdem gebe es zahlreiche Vorgaben und Prüfungen durch "Zuwendungsgeber, Finanzamt und Wirtschaftsprüfer". Ob ein eigenes Stiftungsgesetz einen "zusätzlichen Nutzen" verspreche, müsse der Gesetzgeber klären. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann, sagt, er habe bezüglich der derzeitigen Praxis "keine Bedenken". Trotzdem werde sich die Ampelkoalition die Regelungen "auch hinsichtlich weiterer Verbesserungsmöglichkeiten anschauen".

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