Koalitionstracker

Parteisponsoring und Transparenz Parteienfinanzierung

11 Follower:innen
Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Parteiensponsoring werden wir ab einer Bagatellgrenze veröffentlichungspflichtig machen. Die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung von Zuwendungen an Parteien wird auf 35.000 Euro herabgesetzt. Spenden und Mitgliedsbeiträge, die in der Summe 7.500 Euro pro Jahr überschreiten, werden im Rechenschaftsbericht veröffentlichungspflichtig. Wir schützen die Integrität des politischen Wettbewerbs vor einer Beeinträchtigung durch verdeckte Wahlkampffinanzierung mittels so genannter Parallelaktionen. Die Bundestagsverwaltung wird für ihre Aufsichts- und Kontrollfunktion in den Bereichen Transparenz und Parteienfinanzierung personell und finanziell besser ausgestattet. Wir wollen das Parteiengesetz auf den Stand der Zeit bringen und dabei insbesondere den Parteien mehr digitale Beschlussfassungen und im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen digitale Wahlen ermöglichen. Dies soll unter Einbeziehung möglichst aller demokratischen Fraktionen geschehen.“

Quelle: 1

Art der Umsetzung
Gesetz
Federführung
Bundesministerium des Innern und für Heimat

Anfrage zum Vorhaben stellen

Beobachtet von
LobbyControl

Beschluss durch Bundestag

Zugleich sieht das Gesetz eine Verpflichtung der Parteien vor, Einnahmen aus Sponsoring künftig ab einer Bagatellgrenze in einem gesonderten Sponsoring-Bericht im Rechenschaftsbericht aufzuführen. Um mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung herzustellen, soll zudem der Schwellenwert von Spenden, die der Bundestagspräsidentin unverzüglich mitzuteilen und von dieser zeitnah zu veröffentlichen sind, von 50.000 Euro auf 35.000 Euro gesenkt werden. Für sogenannte „Parallelaktionen“ enthält die Vorlage eine „sanktionsbewehrte Verpflichtung des eigenmächtig werbenden Dritten, der unmittelbar für eine Partei wirbt, diese Werbung der Partei anzuzeigen“. Will eine Partei eine solche Werbemaßnahme nicht als Spende annehmen, habe sie grundsätzlich von dem Werbenden Unterlassung zu verlangen. „Wehrt die Partei sich nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren gegen die Werbemaßnahme, ist diese als Spende angenommen und nach den Regeln des Parteiengesetzes zu behandeln“, führen die vier Fraktionen dazu des Weiteren aus. Die Absenkung der meldepflichtigen Spendenbeiträge ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Neue Entwicklung melden

Bitte melden Sie sich an, um einen Änderungsvorschlag einzureichen.

ein gemeinsames Projekt von