Pflegebedürftige finanziell entlasten
- teilweise umgesetzt
- Verbraucherschutz
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Wir werden in der stationären Pflege die Eigenanteile begrenzen und planbar machen. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft tretende Regelung zu prozentualen Zuschüssen zu den Eigenanteilen werden wir beobachten und prüfen, wie der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann. Die Ausbildungskostenumlage wer-den wir aus den Eigenanteilen herausnehmen und versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln finanzieren, sowie die Behandlungspflege in der stationären Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgleichen.“
Quelle: 1
- Unsere Einschätzung
Die immer weiter steigenden Eigenanteile müssen zeitnah gesenkt und dauerhaft gedeckelt werden.
Die Pflege muss bezahlbar bleiben beziehungsweise wieder bezahlbar werden. Die Verbraucher:innen dürfen mit den finanziellen Belastungen im Alter nicht allein gelassen werden. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die auf die Sozialhilfeleistungen angewiesen sind, darf nicht weiter steigern.
- Bewertung
- schlecht
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium für Gesundheit
- Beobachtet von
Halbzeitbilanz
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Der Bundestag hat das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) am 26. Mai 2023 beschlossen, am 01. Juli ist es in Kraft getreten.
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Das Gesetz sieht neben einer Beitragsmehrbelastung der Versicherten eine Verbesserung der gesetzlichen Leistungen für Pflegebedürftige vor, durch Anhebung des Pflegegeldes, Dynamisierung aller Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung (SPV), Entlastungen bei den Eigenanteilen für Heimbewohner und die Zusammenlegung des Jahresbetrags für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
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Das beschlossene Gesetz bleibt deutlich hinter dem Handlungsbedarf und den Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zurück. Die Verbesserungen bei den Leistungen kommen zu spät und fallen gemessen an der Inflation erheblich zu gering aus. Die Eigenanteile werden nicht substantiell und nachhaltig gesenkt. Außerdem wurden nicht wie angekündigt die Ausbildungsumlage und Behandlungspflege für Heimbewohner:innen herausgenommen. Die Sozialen Pflegeversicherung wurde nicht durch Kompensation der versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln entlastet.
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Erhöhung der Zuschüsse
Zum 1. Januar 2024 werden die Zuschläge (nach § 43c SGB XI), die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, erhöht. Die Sätze werden von 5% auf 15% bei 0 - 12 Monaten Verweildauer, von 25% auf 30% bei 13 - 24 Monaten, von 45% auf 50 % bei 25 - 36 Monaten und von 70% auf 75% bei mehr als 36 Monaten angehoben.
Ein-Jahres-Bilanz
Das Vorhaben wurde von der Bundesregierung noch nicht begonnen - und kann daher noch nicht bewertet werden.
Hintergrund Pflegeversicherung
In Deutschland erbringt die Soziale Pflegeversicherung Leistungen für Pflege und Betreuung, allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe. Weil Pflegeleistungen immer teurer werden – etwa aufgrund steigender Löhne – wächst die Finanzierungslücke. Pflegebedürftige erhalten bei ihrer Versicherung immer weniger Leistungen und müssen die zusätzlichen Kosten selbst tragen.
100-Tage-Bilanz
Das Vorhaben wurde von der Bundesregierung noch nicht begonnen - und kann daher noch nicht bewertet werden.