Quellen-TKÜ und Online-Überwachung einschränken
- begonnen
- Digitales
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Für den Einsatz von Überwachungssoftware, auch kommerzieller, setzen wir die Eingriffsschwellen hoch und passen das geltende Recht so an, dass der Einsatz nur nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für die Online-Durchsuchung zulässig ist. Die Befugnis des Verfassungsschutzes zum Einsatz von Überwachungssoftware wird im Rahmen der Überwachungsgesamtrechnung überprüft. Das Bundespolizeigesetz novellieren wir ohne die Befugnis zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung. Solange der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht sichergestellt ist, muss ihr Einsatz unterbleiben.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Frist
- 31.12.2022
- Federführung
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Anfrage
-
Stand des Regierungsvorhabens „Quellen-TKÜ und Online-Überwachung einschränken“
Anfrage abgelehnt, 1 Monat, 1 Woche her - Beobachtet von
Reform der Regelungen zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung
Das Justizministerium plant Änderungen noch im Jahr 2022
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