Koalitionstracker

Quellen-TKÜ und Online-Überwachung einschränken

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Für den Einsatz von Überwachungssoftware, auch kommerzieller, setzen wir die Eingriffsschwellen hoch und passen das geltende Recht so an, dass der Einsatz nur nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für die Online-Durchsuchung zulässig ist. Die Befugnis des Verfassungsschutzes zum Einsatz von Überwachungssoftware wird im Rahmen der Überwachungsgesamtrechnung überprüft. Das Bundespolizeigesetz novellieren wir ohne die Befugnis zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung. Solange der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht sichergestellt ist, muss ihr Einsatz unterbleiben.“

Quelle: 1

Art der Umsetzung
Gesetz
Frist
31.12.2022
Federführung
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Anfrage
Beobachtet von
netzpolitik.org

ein gemeinsames Projekt von