Recht auf Homeoffice
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Homeoffice grenzen wir als eine Möglichkeit der Mobilen Arbeit rechtlich von der Telearbeit und dem Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung ab. Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Anfrage
-
Stand des Regierungsvorhabens „Recht auf Homeoffice“
Information nicht vorhanden, 1 Monat, 2 Wochen her
Noch nicht begonnen
Keine Infos vorhanden, von daher wohl noch nicht begonnen (nicht prüfbar).
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