Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschung
- begonnen
- Digitales
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren, z. B. in der IT-Sicherheitsforschung, soll legal durchführbar sein.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium der Justiz
- Anfrage
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Stand des Regierungsvorhabens „Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschung“
Warte auf Antwort, 1 Woche, 5 Tage her - Beobachtet von
Reform des Computerstrafrechts geplant.
Den Hackerparagrafen will sich das BMJ „im Rahmen einer Prüfung des Computerstrafrechts insgesamt“ widmen, sagt eine Sprecherin des Ministeriums. Gemeinsam mit dem Innenministerium habe es bereits Expertengespräche gegeben, „mit Vertretern von Justiz, Wissenschaft, Anwaltschaft, IT-Sicherheitsbranche und Netz-Community“.