Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschung

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren, z. B. in der IT-Sicherheitsforschung, soll legal durchführbar sein.“

Quelle: 1

Art der Umsetzung
Gesetz
Federführung
Bundesministerium der Justiz
Anfrage
Beobachtet von
netzpolitik.org

Reform des Computerstrafrechts geplant.

von netzpolitik.org

Den Hackerparagrafen will sich das BMJ „im Rahmen einer Prüfung des Computerstrafrechts insgesamt“ widmen, sagt eine Sprecherin des Ministeriums. Gemeinsam mit dem Innenministerium habe es bereits Expertengespräche gegeben, „mit Vertretern von Justiz, Wissenschaft, Anwaltschaft, IT-Sicherheitsbranche und Netz-Community“.

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