Koalitionstracker

Reform des Lobbyregisters

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Wir werden das Lobbyregistergesetz nachschärfen, Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbeziehen und den Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen grundrechtsschonend und differenziert erweitern.“

Quelle: 1

Art der Umsetzung
Gesetz
Frist
31.12.2023
Federführung
Deutscher Bundestag

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Beobachtet von
LobbyControl

Beschluss durch Bundestag

Mit den Änderungen soll vor allem die Aussagekraft der Registereinträge verbessert werden. Der Gegenstand der Einflussnahme auf Gesetze und Verordnungen muss künftig deutlicher werden, ebenso die eingesetzten Finanzmittel von Lobbyisten und deren Auftraggeber. Außerdem sollen Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene - und damit stärker als bisher - offengelegt werden. Und Wechsel aus der Politik zu Lobbyorganisationen müssen transparenter gemacht werden.

Stand Sommer 2022

von Timo Lange

Die Beratungen über die Reform des Lobbyregister-Gesetzes zwischen den Koalitionsfraktionen und dem zuständigen Innenministerium sind angelaufen. Ein Gesetzentwurf ist noch für das Jahr 2022 geplant.

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