
Reform des Lobbyregisters
- umgesetzt
- Demokratie
- Staatswesen
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Wir werden das Lobbyregistergesetz nachschärfen, Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbeziehen und den Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen grundrechtsschonend und differenziert erweitern.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Frist
- 31.12.2023
- Federführung
- Deutscher Bundestag
- Beobachtet von
-
Beschluss durch Bundestag
Mit den Änderungen soll vor allem die Aussagekraft der Registereinträge verbessert werden. Der Gegenstand der Einflussnahme auf Gesetze und Verordnungen muss künftig deutlicher werden, ebenso die eingesetzten Finanzmittel von Lobbyisten und deren Auftraggeber. Außerdem sollen Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene - und damit stärker als bisher - offengelegt werden. Und Wechsel aus der Politik zu Lobbyorganisationen müssen transparenter gemacht werden.
Stand Sommer 2022
Die Beratungen über die Reform des Lobbyregister-Gesetzes zwischen den Koalitionsfraktionen und dem zuständigen Innenministerium sind angelaufen. Ein Gesetzentwurf ist noch für das Jahr 2022 geplant.
Gesetzentwurf zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
Laut interner Planung des Innenministeriums ist die Reform für 2023 geplant
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