Koalitionstracker

Reform Familienrecht

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das „kleine Sorgerecht“ für soziale Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann. Wir werden das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen.“

Quelle: 1

Bewertung
mittelmäßig
Art der Umsetzung
Gesetz
Federführung
Bundesministerium der Justiz

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Doch kein "kleines Sorgerecht" für Familien mit mehr als zwei Sorgeberechtigten/Eltern geplant

In der Pressemitteilung zu den neuen Eckpunktepapieren erklärt der Minister: "Und auch künftig gilt: Ein Kind kann nur zwei rechtliche Eltern haben." Der ursprünglich versprochenen Einführung eines "kleinen Sorgerechts"", das etwa Co-Elternschaften von mehr als zwei Personen oder polyamoren Familien eine rechtliche Absicherung geben würde, erteilt er damit eine Absage.

Eckpunktepapier Abstammungs- und Kindschaftsrecht

von Gesellschaft für Freiheitsrechte

Am 16. Januar hat Bundesminister für Justiz Marco Buschmann Eckpunktepapiere zum Abstammungs- und Kindschaftsrecht vorgelegt. Diese sind ein erster Schritt zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag versprochenen "kleinen Elternschaft". Aus den Eckpunkten ist geht aber noch unzureichend hervor, ob sie beispielsweise die Probleme bei der Elternschaftsanerkennung von trans und nichtbinären Eltern beseitigen werden.

Prioritätsvorhaben des BMFSFJ

von FragDenStaat

Das Ministerium plant für 2022 ein Partnerschaftlichkeitspaket (2-wöchige Freistellung nach Geburt, Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld, Kündigungsschutz nach Elternzeit)

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