Reform von Verwaltungsgerichtsverfahren
- umgesetzt
- Justiz
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Verwaltungsgerichtsverfahren werden wir beschleunigen durch einen „frühen ersten Termin“ sowie durch ein effizienteres einstweiliges Rechtsschutzverfahren, in dem Fehlerheilungen maßgeblich berücksichtigt werden und auf die Reversibilität von Maßnahmen abgestellt wird. Klägerinnen und Kläger, deren Rechtsbehelfe zur Fehlerbehebung beitragen, werden die Verfahren ohne Nachteil beenden können.“
Quelle: 1
- Bewertung
- mittelmäßig
- Art der Umsetzung
- Verordnung
- Federführung
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gesetz zur Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren verabschiedet
Das Gesetz wurde im Februar '23 vom Bundestag verabschiedet. Der beabsichtigte "frühe erste Termin" stieß in der Anhörung auf wenig Zustimmung und wurde optional gestellt. Ob das Gesetz tatsächlich zu Beschleunigung von Verfahren führt, wird von verschiedenen Akteuren angezweifelt.
Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich
Verwaltungsgerichtliche Verfahren über besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben können aufgrund ihrer Komplexität und der sich in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht ergebenden Schwierigkeiten lange dauern. Ziel ist es, die Verfahrensdauer für diese Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung weiter zu reduzieren, ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen. Hierdurch sollen unter Wahrung der Rechte der Beteiligten entsprechende Vorhaben schneller umgesetzt werden können.
Planungsbeschleunigung (Änderungen im Verwaltungsprozessrecht)
Das Justizministerium plant die Änderungen für 2022