Regulierung von Ställen

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Wir streben an, Planungs- und Investitionssicherheit herzustellen. Wir führen ein Prüf- und Zulassungsverfahren für Stallsysteme und für serienmäßig hergestellte Betäubungsanlagen ein. Wir verbessern die Rechtsvorschriften zum Schutz vor Bränden und technischen Störungen in Ställen, unter Berücksichtigung von angemessenen Übergangsfristen. Wir schließen bestehende Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung und verbessern das Tierschutzgesetz (Qualzucht konkretisieren, nicht- kurative Eingriffe deutlich reduzieren, Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren beenden).“

Quelle: 1

Unsere Einschätzung

Stallsysteme sollen besser überwacht werden.

Bewertung
mittelmäßig
Art der Umsetzung
Gesetz
Federführung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

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Wichtige Einigung auf dem Weg zu einer nachhaltigen, zukunftsfesten Landwirtschaft

Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Anschubfinanzierung für den Umbau der Tierhaltung in Höhe von einer Milliarde Euro ab 2023 bestmöglich genutzt werden kann. Sie kann nicht nur für Investitionen in den Umbau der Ställe verwendet werden, sondern auch, um die tierhaltenden Betriebe bei laufenden Mehrausgaben zu unterstützen, wenn weniger Tiere besser gehalten werden. Dazu Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir: "Es ist ein wichtiges Signal an die Landwirtinnen und Landwirte, dass wir sie auf dem Weg zu einer zukunftsfesten Tierhaltung unterstützen. Es ist auch ein Signal an die Verbraucherinnen und Verbraucher, dass wir ihrem Wunsch nach besserer Tierhaltung nachkommen. Wir stärken zugleich das Tierwohl und schützen Klima und Umwelt. Die Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte ist im gesellschaftlichen Interesse, denn wir brauchen ihre Veränderungsbereitschaft, um auch künftig unsere Ernährung zu sichern und zugleich unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Das muss uns etwas wert sein, damit wir auf dem Weg zu einer nachhaltigen Landwirtschaft gemeinsam vorankommen."

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