Sanktionen bei Hartz-IV neu ordnen
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„An Mitwirkungspflichten, die in der Teilhabevereinbarung festgehalten werden, halten wir fest. Sie werden gesetzlich bis spätestens Ende 2022 neu geordnet. Der Neuregelung geht eine Evaluation voraus. Damit setzen wir auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes um, wie die Kosten der Unterkunft von Sanktionen auszunehmen und Unter-25-Jährige gleich zu behandeln. Ihnen machen wir im Sanktionsfall ein Coaching-Angebot in Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfe (nach § 16h SGB II). Bis zur gesetzlichen Neuregelung schaffen wir ein einjähriges Moratorium für die bisherigen Sanktionen unter das Existenzminimum, das auch für kommunale Jobcenter gelten muss. Wir werden die Nachhaltigkeit der Integration in den Arbeitsmarkt ins Zentrum des Zielsteuerungssystems des SGB II stellen und die hierfür notwendigen Schritte der sozialen Stabilisierung und Teilhabe ebenso berücksichtigen. Das Bürgergeld soll individuelle, ganzheitliche Unterstützung leisten. Dazu sollen auch Instrumente anderer Sozialgesetzbücher genutzt werden. So erhöhen wir die Durchlässigkeit und reduzieren Schnittstellen. Wir wollen die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Kommunen durch Kooperationsvereinbarungen intensivieren. Wir werden den Jobcentern mehr Gestaltungsspielraum und regionale Verantwortung übertragen und die freie Förderung (§ 16f SGB II) aufwerten.“
Quelle: 1
- Bewertung
- mittelmäßig
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Frist
- 01.01.2022
- Federführung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Beobachtet von
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Sanktionsmoratorium
Zu dem Satz "Bis zur gesetzlichen Neuregelung schaffen wir ein einjähriges Moratorium für die bisherigen Sanktionen [...]" gibt es jetzt einen entsprechenden Kabinettsentwurf. Demnach sollen alle Sanktionsregelungen des SGBII bis zum 31.12.22 ausgesetzt werden.