Koalitionstracker

Stärkung von Inklusionsunternehmen

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Wir legen den Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Wir werden die neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber weiterentwickeln und eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für jene einführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen.

Die Angebote von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden wir stärker auf die Integration sowie die Begleitung von Beschäftigungsverhältnissen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausrichten. Wir werden das Beteiligungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystems in den WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fortsetzen und die Erkenntnisse umsetzen. Darüber hinaus entwickeln wir die Teilhabeangebote auch für diejenigen weiter, deren Ziel nicht oder nicht nur die Teilhabe am Arbeitsleben ist. Wir werden Inklusionsunternehmen stärken, auch durch formale Privilegierung im Umsatzsteuergesetz.“

Quelle: 1

Unsere Einschätzung

Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen soll gestärkt werden, u.a. mit einer Ausgleichsabgabe für jene einführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Werkstätten für behinderte Menschen sollen stärker auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet wernde, Inklusionsunternehmen sollen gestärkt werden, etwa durch formale Privilegierung im UStG.

Art der Umsetzung
Gesetz
Federführung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Beobachtet von
Sozialheld*innen

Zustimmung durch den Bundesrat am 12.05.2023

Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Im Gesetz fehlt die Senkung der Mehrwertsteuer für Inklusionsbetriebe, die im Koalitionsvertrag vorgesehen war.

"Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts" vom Bundestag beschlossen

Am 20. April wurde das Gesetz für einen inklusiven Arbeitsmarkt vom Bundestag beschlossen. Es muss nun noch den Bundesrat passieren. Der wird am 12. Mai darüber entscheiden. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Senkung der Mehrwertsteuer für Inklusionsbetriebe fehlt dagegen im Gesetz.

Anhörung im Bundestag am 27.03.2023

Am 27.03.2023 fand eine Anhörung im Bundestag zum Regierungsentwurf statt.

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