Strafprozesse aufzeichnen
- begonnen
- Justiz
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Wir machen Strafprozesse noch effektiver, schneller, moderner und praxistauglicher, ohne die Rechte der Beschuldigten und deren Verteidigung zu beschneiden. Vernehmungen und Hauptverhandlung müssen in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Unter anderem regeln wir die Verständigung im Strafverfahren einschließlich möglicher Gespräche über die Verfahrensgestaltung und das grundsätzliche Verbot der Tatprovokation.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium der Justiz
- Beobachtet von
Strafprozesse reformieren
Das BMJ plant noch für 2022 verschiedene Entwürfe: - Schriftformerfordernissen im Strafverfahren - Anpassung der Regelungen für die Videoverhandlungen