Strafrechtsreform
- teilweise umgesetzt
- Justiz
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Das Strafrecht ist immer nur Ultima Ratio. Unsere Kriminalpolitik orientiert sich an Evidenz und der Evaluation bisheriger Gesetzgebung im Austausch mit Wissenschaft und Praxis. Wir überprüfen das Strafrecht systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche und legen einen Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz. Das Sanktionensystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen, Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen überarbeiten wir mit dem Ziel von Prävention und Resozialisierung.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium der Justiz
- Beobachtet von
Ersatzfreiheitsstrafe und Maßregelvollzug neu geordnet
Konkret soll mit dem Gesetz der Umrechnungsmaßstab einer Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe in Paragraf 43b des Strafgesetzbuches halbiert werden. Demnach sollen künftig zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen. Eine Ersatzfreiheitstrafe wird angeordnet, wenn eine zu einer Geldstrafe verurteilte Person diese nicht zahlt. (...) Zum einen soll die Anordnung einer solchen Maßregel laut Gesetz an strengere Voraussetzungen geknüpft werden. Zum anderen soll die Anrechnung der Zeit im Maßregelvollzug auf die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung an die Anrechnung regulärer Haftzeiten angepasst werden.
Ersatzfreiheitsstrafen
Das Justizministerium plant eine Reform des Systems der Ersatzfreiheitsstrafen.
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