Koalitionstracker

Strikteres Verbot von Konversionsbehandlungen

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Wir werden die Strafausnahmen in § 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen aufheben und ein vollständiges Verbot auch von Konversionsbehandlungen an Erwachsenen prüfen“

Quelle: 1

Art der Umsetzung
Gesetz
Federführung
Bundesministerium für Gesundheit

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Beobachtet von
Lesben- und Schwulenverband (LSVD)

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