Tiergesundheitsstrategie
- begonnen
- Landwirtschaft
- Tiere
- Ernährung
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Wir erarbeiten eine Tiergesundheitsstrategie und etablieren eine umfassende Datenbank (inkl. Verarbeitungsbetriebe tierischer Nebenprodukte). Wir werden den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Antibiotikaeinsatz in landwirtschaftlichen Betrieben erfassen und senken.“
Quelle: 1
- Unsere Einschätzung
Der Einsatz von Antibiotika soll besser dokumentiert werden. Eine Gesundheitsstrategie soll u.a. mehr Transparenz schaffen.
- Art der Umsetzung
- Verordnung
- Federführung
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Beobachtet von
Empfehlungsbericht "Tierwohl-Monitoring in sechs Schritten"
Im Juni 2023 hat ein Konsortium von insgesamt zehn Institutionen im Rahmen des Forschungsprojekts "Nationales Tierwohl-Monitoring" einen Plan zur Messung des Tierwohls vorgelegt. Dies hatte das Agrarministerium 2018 in Auftrag gegeben. Nach Informationen der taz möchte das Agrarministerium die Empfehlungen jedoch zunächst nicht umsetzen: https://taz.de/Gruen-gefuehrtes-Ministerium-tut-nichts/!5943000/ Erst mit dem Monitoring könne überprüft werden, wie staatliche Maßnahmen wie Tierwohl-Förderprämien für Bauern oder die geplante Pflichtkennzeichnung der Haltungsbedingungen wirken, so die Wissenschaftler:innen des Projekts gegenüber der taz. Auch foodwatch fordert eine systematische Erfassung des Gesundheitszustands von Nutztieren. Auf Basis der erhobenen Daten müsse ein überbetrieblicher Gesundheitsindex eingeführt werden. Denn Millionen Nutztiere leiden massiv unter Krankheiten, Verletzungen und Schmerzen. Ob die Tiere auf einem Bio-Hof oder in einem konventionellen Betrieb gehalten werden, spielt dabei kaum eine Rolle. foodwatch hat dazu im Januar 2023 den Report „Tierleid im Einkaufskorb“ veröffentlicht. Näheres zu den foodwatch-Forderungen und der Report sind hier zu finden: https://www.foodwatch.org/de/von-bio-bis-konventionell-in-allen-haltungsformen-leiden-nutztiere-unter-krankheiten
Änderung Tierarzneimittelgesetz
Die Erfassung des Antibiotika-Einsatzes soll jetzt im Tierarzneimittelgesetz neu geregelt werden.
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