Urheberrecht wissenschaftsfreundlicher machen
- begonnen
- Wissenschaft
- Bildung
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Wir setzen uns für ein wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht ein.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium der Justiz
- Beobachtet von
Referentenentwurf für eine Verordnung zur Nutzung nicht verfügbarer Werke
Am 15. August 2022 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf für eine Verordnung über ergänzende Bestimmungen zur Nutzung nicht verfügbarer Werke nach dem Urheberrechtsgesetz und dem Verwertungsgesellschaftengesetz (NvWV) an die am Urheberrecht interessierten Kreise verschickt und gibt diesen die Möglichtkeit zur Stellungnahme bis zum 16. September 2022. Gegenstand der Verordnung sind (ausweislich des Entwurfs) Konkretisierung der Informationspflichten für die Eintragung im Online-Portal beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum in Alicante (in § 1); Verfügbarkeit von Werken, die nicht für den Handel bestimmt waren (in § 2), sowie von Werken der bildenden einschließlich der angewandten Kunst (in § 3); Achtung des Urheberpersönlichkeitsrechts bei der Nutzung bislang nicht veröffentlichter Werke (in § 4); Rechtsfolgen eines Widerspruchs bei Nutzungen auf Lizenzbasis (in § 5) bzw. auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (in § 6). Es ist zu früh, um zu beurteilen, ob diese Verordnung dem Vorhaben, das Urheberrecht wissenschaftsfreundlicher zu machen, einen positiven Beitrag leistet.
Am 9. Mai 2022 hat die Kanzlei iRights.Law eine qualitative Studie zur Anwendung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes in der Praxis vorgegt, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im September 2021 in Auftrag gegeben wurde. Die Studie ist unabhängig von der Evaluation, die nach §142 UrhG bis zum 1. März 2022 vorgesehen war und ebenfalls im Mai 2022 durch das Bundesministerium der Justiz vorgestellt wurde.
In dieser Studie identifizieren die Autoren bestehende Probleme für den Bereich Wissenschaft durch das UrhWissG.
Am 4. Mai 2022 hat die Bundesregierung den Evaluierungsbericht zum Urheberrechts-Wissenschaftsgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) beschlossen, der auf einer Auswertung von 56 Stellungnahmen betroffener Kreise basiert.
In dem Bericht werden Bereiche des Urheberrechts identifiziert, die für Wissenschaft, Forschung und Bildung Verbesserungsbedarf haben. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts wird der Bericht der Präsidentin des Deutschen Bundestages und dem Präsidenten des Bundesrates zugeleitet und kann dort weiter beraten werden.
Neue Entwicklung melden
ein gemeinsames Projekt von